Übertragung Geschäftsanteile GmbH Anzeigepflichten

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JB86
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#1

30.10.2023, 16:19

Hallo,

ich habe eine Übertragung und Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH vorliegen. Der Alleinige Gesellschafter tritt an seine Frau und Kinder Anteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als Schenkung ab.

In dem Vertrag steht jetzt allerdings nur, dass das Finanzamt - Körperschaftssteuerstelle - eine Abschrift der Urkunde erhält. Jetzt habe ich mal nachgelesen und etwas von Schenkungssteuerstelle und auch Grunderwerbsteuerstelle gelesen, was auch Sinn macht. Die Schenkungssteuerstelle bekommt dann auch einfach nur eine Abschrift? Und die Grunderwerbsteuerstelle? Die GmbH ist nämlich an einer GmbH & Co. KG beteiligt, und diese hat laut Vertrag Grundbesitz. Wäre das dann das Formular "Anzeige über Anteilsübertragungen" das ich auch beifügen muss? :kopfkratz
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Feldhamster
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#2

30.10.2023, 21:05

Schenkungsteuerstelle ist auf jeden Fall zu informieren. Ist gesetzliche Pflicht des Notars, auch wenn die Information nicht in der Urkunde steht. Schick eine einfache Abschrift mit dem üblichen Formular hin, wenn das FA eine beglaubigte haben will wird es sich schon melden.

Grunderwerbsteuerstelle sehe ich nicht, weil doch die GmbH selbst nicht über Grundbesitz verfügt.
JB86
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#3

31.10.2023, 10:03

Ok, ich danke dir! ;)

Für was ist es dann wichtig, dass in der Urkunde drin steht, dass die GmbH an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und diese über Grundbesitz verfügt? Für die Gebühren?
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#4

31.10.2023, 18:46

Ich weiß nicht, warum man die Sache mit dem Grundbesitz so in die Urkunde aufgenommen hat.
Maximus
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#5

01.11.2023, 11:41

Wenn ich das richtig sehe, fällt bei einem solchen Rechtsgeschäft als solches Grunderwerbsteuer an, aber es greift der Befreiungstatbestand für Angehörige.

Ob da jetzt der Notar die Grunderwerbssteuerstelle unterrichten muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
blck_F4lc0n
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#6

08.12.2023, 09:01

Guten morgen alle zusammen :)

Ich müsste diesen Thread einmal neu aufgreifen. Habe ursprünglich das selbe Problem.

Vater und Sohn sind Kommanditisten der GmbH & Co. KG, der Vater überträgt einen Teil seines Kommanditanteils auf den Sohn plus Namensänderung der GmbH&Co KG (Anmeldung an HR),

die beiden sind gleichzeitig auch Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH welche Komplementärin der GmbH & Co. KG ist.
Da überträgt der Vater auch einen Teil seiner Geschäftsanteile auf den Sohn. (Gesellschafterliste würde ich über XNP ans HR einreichen)

Das ich die Schenkungssteuerstelle (FA Detmold) informieren muss ist klar, ich hatte hierneben aber auch noch die Körperschaftsteuerstelle im Kopf. Dazu finde ich über den Finanzamt-Finder aber kein zuständiges Finanzamt. Ist das generell das Finanzamt, indem der Schenker seinen Wohnort hat?

Gesellschaftsrecht ist nicht mein Metier

Vielen Dank im Voraus :)
Feldhamster
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#7

08.12.2023, 18:03

Körperschaftssteuerstelle des Finanzamts, an dem die Gesellschaft ihren Sitz hat
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