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Nur noch ein Geschäftsführer

Verfasst: 27.10.2023, 12:43
von tako
Hallo,

ich habe eine GmbH mit zwei Geschäftsführer. Es gilt die allgemeine Vertretungsregelung - keine Einzelvertretungsberechtigung.

Ein Geschäftsführer soll mit sofortiger Wirkung abberufen werden.

Wer muss die Handelsregisteranmeldung unterschreiben?
Nur noch der "verbleibende" Geschäftsführer? Darf dieser nun bereits allein vertreten?
Oder noch der "alte" und der "verbleibende" Geschäftsführer? :kopfkratz

Vielen Dank für die Hilfe. :lol:

Re: Nur noch ein Geschäftsführer

Verfasst: 27.10.2023, 21:17
von Feldhamster
Die Abberufung wirkt sofort, die HR-Eintragung hat nur deklaratorische Wirkung. D.h. mit Gesellschafterbeschluss über die Abberufung gibt es nur noch einen Geschäftsführer. Also kann nur dieser allein die Anmeldung unterschreiben.