Nur noch ein Geschäftsführer
Verfasst: 27.10.2023, 12:43
Hallo,
ich habe eine GmbH mit zwei Geschäftsführer. Es gilt die allgemeine Vertretungsregelung - keine Einzelvertretungsberechtigung.
Ein Geschäftsführer soll mit sofortiger Wirkung abberufen werden.
Wer muss die Handelsregisteranmeldung unterschreiben?
Nur noch der "verbleibende" Geschäftsführer? Darf dieser nun bereits allein vertreten?
Oder noch der "alte" und der "verbleibende" Geschäftsführer?
Vielen Dank für die Hilfe.
ich habe eine GmbH mit zwei Geschäftsführer. Es gilt die allgemeine Vertretungsregelung - keine Einzelvertretungsberechtigung.
Ein Geschäftsführer soll mit sofortiger Wirkung abberufen werden.
Wer muss die Handelsregisteranmeldung unterschreiben?
Nur noch der "verbleibende" Geschäftsführer? Darf dieser nun bereits allein vertreten?
Oder noch der "alte" und der "verbleibende" Geschäftsführer?
Vielen Dank für die Hilfe.