Hallo Ihr Lieben,
ich sitze hier gerade vor einem - für mich - Problem.
Ich soll ein Liquidationsbeschluss machen. Bei der X-GmbH ist die X-GmbH auch Gesellschafterin.
Hättet Ihr eine entsprechende Formulierung?
Mein Gedankengang ist:
"Die X-GmbH ist alleinige Gesellschafterin der X-GmbH mit Sitz in XY, eingetragen im .... usw. Unter Verzicht auf alle durch Gesetz oder Satzung vorgesehenen Formen und Fristen wird eine Gesellschafterversammlung abgehalten und einstimmig beschlossen was folgt:"
Was haltet Ihr davon?
im Voraus
Liebe Grüße
Dagmar
Liquidationsbeschluss GmbH ist selbst Gesellschafterin
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 205
- Registriert: 31.03.2014, 17:49
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo, ich weiß das leider nicht, fand aber die Information spannend, dass es so etwas gibt (Gesellschafter = Gesellschaft selbst). Also eine Kein-Mann-GmbH, wie ich jetzt gegoogelt habe und teilweise wird dann wohl die Ansicht vertreten, dass die GmbH dann aufgelöst werden muss, wenn es keine weiteren Gesellschafter gibt und dieser Vorgang dann nur deklaratorische Bedeutung hat - daher frage ich mich, ob es überhaupt eines Gesellschafterbeschlusses bedarf oder eine reine Anmeldung reicht. Habe aber auch leider nichts in meinen Büchern gefunden.
-
- ...wegen der Kekse hier
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 642
- Registriert: 12.12.2013, 12:35
- Beruf: ReNo
Soweit ich weiß, ruhen die Stimmrechte der Anteile die eine Gesellschaft an sich selbst hält (ergibt sich mangels entsprechender Regelung im GmbHG analog aus § 71b AktG). Mithin scheint mir hier also gar kein Beschluss gefasst werden zu können mangels stimmberechtigtem Gesellschafter.
Von einer Gesellschaft die 100% der eigenen Anteile hält, habe ich tatsächlich ja noch nie gehört...
Von einer Gesellschaft die 100% der eigenen Anteile hält, habe ich tatsächlich ja noch nie gehört...