Zustimmung Verwahrstelle (Form)

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RENA-S
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#1

10.10.2023, 11:53

Hallo zusammen,

ich habe hier einen Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile vorliegen.

Bei dem Käufer handelt es sich um eine geschlossene Investment Kommanditgesellschaft gemäß § 139, §§ 149ff. KAGB. Der Vertrag bedarf daher der Zustimmung der für den Käufer zuständigen Verwahrstelle.

Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, ob die Zustimmung der Verwahrstelle erteilt wird oder verweigert wird.
Der Notar ist beauftragt, durch notarielle Eigenurkunde festzustellen, ob die auflösende Bedingung eingetreten ist oder nicht.

Hier ist nun streitig, welche Form nun die Zustimmung der Verwahrstelle haben muss. Ich bin eigentlich der Auffassung, dass diese notariell beglaubigt (nebst entsprechendem Vertretungsnachweis) sein muss.
Die Mandantschaft ist jedoch der Meinung, dass diese auch "relativ formlos via E-Mail bzw. Textform" erteilt werden könne.

Ich vertrete weiterhin die Auffassung, dass auch eine BaFin-Bescheinigung vorzulegen ist, da wir sonst ja nicht überprüfen können, ob die Zustimmung der Verwahrstelle wirksam erteilt worden ist, wenn wir gar keinen Nachweis darüber vorliegen haben, dass die Verwahrstelle auch als solche bestellt ist.

Wie seht ihr das?

PS: Würdet ihr die Zustimmung der Verwahrstelle und die BaFin-Bescheinigung der zu erstellenden notariellen Eigenurkunde beifügen?

Für eine kurzfristige Rückmeldung wäre ich dankbar.

VG
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