Auflösung einer "GmbH & Co. KG" ???

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Antworten
MaVik
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 01.02.2016, 17:31
Beruf: Notarfachangestellte
Software: NoTastic

#1

25.09.2023, 15:56

Hallo,

ein Mandant will seine "GmbH & Co. KG" auflösen. Wie gehe ich da vor?

Nach meinem Verständnis ist erst die Komplementär-GmbH durch Gesellschafterbeschluss aufzulösen und die Auflösung anzumelden. Nachdem die Auflösung im HR eingetragen ist und der Gläubigeraufruf veröffentlicht ist, ist das Sperrjahr abzuwarten. Erst dann kann doch die Löschung der GmbH aus dem HR angemeldet werden und dann auch erst die Auflösung/Löschung der KG aus dem HR, oder?

Vielen Dank!
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

25.09.2023, 20:45

Da gibt es mehr Möglichkeiten. Fraglich ist, was der Mandant genau will. Die Komplementärin kann auch durch Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft "verschwinden", dann ist die GmbH & Co. KG sofort erloschen. Auch könnte der (einzige bzw. letzte) Kommanditist ausscheiden. Das weiter auszuführen würde hier den Rahmen sprengen. ME ist das eine Frage für den Notar, der den Mandanten beraten muss, wie am Besten vorzugehen ist.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3282
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

26.09.2023, 09:09

Wie Feldhamster bereits schrieb, gibt es mehrere Möglichkeiten und das Ganze sollte vorab auch mit dem Steuerberater der Gesellschaft geklärt werden, um die unterschiedlichen steuerlichen Folgen zu prüfen (Stichwort "Aufdeckung stiller Reserven").
MaVik
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 01.02.2016, 17:31
Beruf: Notarfachangestellte
Software: NoTastic

#4

26.09.2023, 11:32

Vielen Dank Feldhamster und Pitt. Die zwei Mandanten - mit knapper Not der deutschen Sprache mächtig - wollen "sofort alles weg damit" :-) Einen Steuerberater haben sie nicht. Die Komplementär-GmbH und die KG wurden erst vor einem Jahr gegründet. Die zwei Mandanten sind gleichzeitig die beiden einzigen Gesellschafter der Komplementär-GmbH und die beiden einzigen Kommanditisten der KG.
Ich habe mir jetzt überlegt, die GmbH per Auflösungsbeschluss aufzulösen und die Auflösung anzumelden. Eigentlich kann die Löschung der KG doch gleichzeitig angemeldet werden, oder? Dann muss nur noch das Sperrjahr bei der GmbH abgewartet werden, bis diese gelöscht werden kann. Klingt plausibel, oder?
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#5

26.09.2023, 18:20

Eindeutig ein Fall für den Notar. Einen Steuerberater können die Mandanten sich suchen. Empfiehlt sich sowieso wenn die so gerade eben der deutschen Sprache mächtig sind. Das ist nichts, was man mal eben so einfach machen kann. Zumal ich es auch schon öfters hatte, dass nach Sperrjahr nicht gelöscht wurde, weil zB das Finanzamt Einwendungen erhoben hat.
Antworten