Liquidation und Wohnortangabe
Verfasst: 14.09.2023, 11:28
Guten morgen,
ich habe hier eine HR Anmeldung, wir melden die endgültige Löschung an nach vorheriger Liquidation (betreffend eine GmbH).
Jetzt steht in der Anmeldung, dass die Bücher und Schriften etc.pp bei der Person X = Privatperson aufbewahrt werden. Da haben wir die vollständige Wohnanschrift benannt (geht ja auch nicht anders).
Jetzt stolpere ich über die im Beglaubigungsvermerk zu benennende Anschrift. Wohnanschriften sollen da ja an sich nicht mehr rein. Eigentlich kann ich aber auch keine Geschäftsanschrift angeben, da ja die Firma eben gelöscht ist (bzw. wird) und somit gibt es gar keine Geschäftsanschrift mehr. Außerdem steht ja ohnehin in der Anmeldung selbst die Wohnanschrift wegen der Aufbewahrung, also kein Geheimnis.
Was gebe ich nun an oder ist es vollkommen egal in diesem Fall? Oder im Beglaubigungsvermerk nur PLZ und Ort ?
Freue mich über Rückmeldungen, wie es woanders gehandhabt wird.
ich habe hier eine HR Anmeldung, wir melden die endgültige Löschung an nach vorheriger Liquidation (betreffend eine GmbH).
Jetzt steht in der Anmeldung, dass die Bücher und Schriften etc.pp bei der Person X = Privatperson aufbewahrt werden. Da haben wir die vollständige Wohnanschrift benannt (geht ja auch nicht anders).
Jetzt stolpere ich über die im Beglaubigungsvermerk zu benennende Anschrift. Wohnanschriften sollen da ja an sich nicht mehr rein. Eigentlich kann ich aber auch keine Geschäftsanschrift angeben, da ja die Firma eben gelöscht ist (bzw. wird) und somit gibt es gar keine Geschäftsanschrift mehr. Außerdem steht ja ohnehin in der Anmeldung selbst die Wohnanschrift wegen der Aufbewahrung, also kein Geheimnis.
Was gebe ich nun an oder ist es vollkommen egal in diesem Fall? Oder im Beglaubigungsvermerk nur PLZ und Ort ?
Freue mich über Rückmeldungen, wie es woanders gehandhabt wird.