Übernahmeerklärung

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Bosumi
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#1

30.06.2023, 18:24

Hallo!
Ist es möglich, die Übernahmeerklärung mit in der Gesellschafterversammlung zu beurkunden? Beides betrifft einen Gs. Die Urkunde muss im Ausland genehmigt werden, daher wäre es praktischer.
Möchte mich nur Rückversicherung, denn man kann sie ja nicht nur beglaubigen, sondern auch beurkundet lassen.
Lg
Martin Filzek
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#2

01.07.2023, 13:50

Natürlich, das passiert wohl auch sehr häufig, vielleicht in ca. 50 % der Fälle mit Kapitalerhöhung und gleichzeitiger Übernahmeerklärung. Ist ja auch günstiger als in getrennten Urkunden (sofern es nicht von den Mandanten selbst zur bloßen U.-Begl. vorbereitet wird), da Degressionsvorteil der Gebührentabelle bei den nach §§ 35, 86, 110 Nr. 1 - für Beschlüsse gegenüber rechtsgeschaftlichen Erklärungen wie hier Übernahmeerklärung - dann getrennt bzw. gesondert zu berechnenden Gebühren dann (natürlich nur im Fall dass 2,0-Gebühr aus Gesamtwert nach § 94 Abs. 1 günstiger ist).

Unterstützung bei schwierigen Notarkostenberechnungen oder Rückständen oder bei Notarkostenprüfungsverfahren (entgeltlich, günstig) siehe www.filzek.de unter Notarkosten-Dienst.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Bosumi
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#3

01.07.2023, 22:17

Dankeschön, wollte eine Rückversicherung 😉
Gebührerechtlich ist es dann eine 1,0 nach dem Wert des übernommenen Betraes und eine 2,0 nach dem Beschluss (die Erhöhung)? -> Paragraf 94 ist zu beachten.
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