Hallo!
Frage zur Gs-Liste nach Abtretung trotz Wochenende
Anteile zur Zeit:
(A) hat 50 % = Anteil Nr. 1,
(B) hat 10 % = Anteil Nr. 2 und
15 % = Anteil Nr. 3 und
(C) hat 25 % = Anteil Nr. 4.
A tritt Anteile ab, am Ende soll jeder 1/3 haben, also 33,33 %.
Kann/muss ich bei B die Anteile wieder aufteilen damit die Nummerierung bleibt? Mir ist nämlich so, als hätte ich grad gelesen, dass die Nummerierung bleiben muss. Schöner wäre es natürlich, wenn statt 4 Anteilen nur 3 am Ende in der Liste stehen.
Danke und ein schönes Wochenende
Gesellschafterliste
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1994
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Erst muss durch Gesellschafterbeschluss der Anteil von A geteilt werden und dann können nach Übertragung die neuen und alten Geschäftsanteile von B und C durch Gesellschafterbeschluss zusammengelegt werden. Siehe auch hier: https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 63332.html
Die Nummerierung ändert sich entsprechend, weil die GesLV zu beachten ist.
Die Nummerierung ändert sich entsprechend, weil die GesLV zu beachten ist.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 60
- Registriert: 03.01.2021, 14:37
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Per Beschluss will A an B und C abtreten, am Ende sollen dann alle gleich viel haben.
Ich war mir nicht sicher, ob ich die 2 Anteile, die B im Moment hat, zusammenfassen kann. Im Moment gibt es ja 4 Anteile bei 3 Personen.
Also ist das doch möglich.
Ich war mir nicht sicher, ob ich die 2 Anteile, die B im Moment hat, zusammenfassen kann. Im Moment gibt es ja 4 Anteile bei 3 Personen.
Also ist das doch möglich.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1994
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Nur der Klarstellung halber: du kannst die 2 Anteile nicht einfach so zusammenfassen. Die Gesellschafter müssen die Zusammenlegung beschließen.