Guten Tag,
ich würde gerne wissen, wie ihr das handhabt:
Es wurde eine GmbH-Gründung beurkundet, zwei Gesellschafter, ein Gesellschafter kommt aus Nicaragua, also "rote Liste". Wir hatten der "deutschen" Mandantin vorab erklärt, dass sie vorher schon Kontakt zur Bank aufnehmen soll, ob diese überhaupt ein Konto für die GmbH anlegt.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Bank wird kein Konto eröffnen, die GmbH wird also nicht eingetragen.
Eventuell gründet die deutsche Gesellschafterin die GmbH allein, und in der neuen Urkunde hätten wir Bezug genommen auf die alten Urkunden und noch einmal klargestellt oder beschlossen wie auch immer, dass diese alte GmbH nicht eingetragen werden soll.
Sie kommen aber jetzt nicht in die Pötte und mein Chef meint, wir müssten dann doch ggf. eine Urkunde vorbereiten wegen der Aufhebung der alten Beschlüsse (Gründung GmbH).
Ich persönlich hätte jetzt einfach einen Aktenvermerk gemacht, die Akte war abgerechnet, und gut isses.
Was sagt ihr?
GmbH kann nicht eingetragen werden
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Ich würde deinen Weg gehen. Wenn die deutsche Gesellschafterin schon jetzt nicht in die Pötte kommt, dann wird sie auch nichts wegen einer Aufhebung der alten Beschlüsse unternehmen.
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Danke für die Antwort, dann steh ich schon mal nicht allein mit meiner Meinung da.
Ich habe auch nichts gefunden in der Literatur bisher, dass eine Aufhebung o. ä. erforderlich ist.
Ich habe auch nichts gefunden in der Literatur bisher, dass eine Aufhebung o. ä. erforderlich ist.