Liste unterzeichnet von Bevollmächtigte

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lufro13
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#1

02.05.2023, 09:59

Hallo ihr Lieben,

ich habe gerade eine Gesellschaftsgründung gemacht, die von einer anderen Kanzlei (Rechtsanwälte) vorbereitet wurde. Leider hat sich in der Liste ein Fehler eingeschlichen und nun muss diese erneut und richtig eingereicht werden.

In dem Gründungsprotokoll gibt es eine Vollmacht für uns Angestellte (berechtigt zur Abgabe und Entgegenahme aller Willenserklärungen, Vornahme aller Rechtshandlungen bis zur Eintragung der GmbH im Handelsregister).

Dürfen wir nun anstelle der Geschäftsführer die Liste unterzeichnen und einreichen? Oder reicht es wenn zwei Geschäftsführer unterzeichnen? 3 von 4 sitzen im Ausland.

Ich hatte so einen Fall bisher noch nicht... der Chef meint wir dürfen unterzeichnen, ich sage die Geschäftsführer müssen unterzeichnen. :kopfkratz
:wink2
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

02.05.2023, 10:04

Ich meine auch, dass dies zwingend von den Geschäftsführern zu erledigen ist - allerdings mE nur in vertretungsberechtigter Anzahl. Wenn also einer der GF einzelvertretungsbefugt ist, reicht dessen alleinige Unterschrift aus.
Notariatsoldie
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#3

03.05.2023, 21:21

Ich bin auch der Meinung, dass díe Liste von dem/den Geschäftsführer/n in vertretungsberechtigter Anzahl zu unterzeichnen ist
Notariatsmann
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#4

06.05.2023, 23:18

Gem. § 8 GmbHG muss eine "von den Anmeldenden" unterschriebene Liste eingereicht werden und das sind bei Gründung gem. § 78 sämtliche GF. Ob Stellvertretung zulässig ist, ist umstritten, wird wohl überwiegend abgelehnt, finde ich bei bloßer Schriftform auch nicht nötig, die kann ja leicht überall hergestellt werden.
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