Spanische SL

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Profi-Cappel
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#1

30.04.2023, 19:14

Hallo allerseits,

für die Abwicklung eines Grundstückskaufvertrags in Deutschland benötige ich eine Erklärung einer spanischen SL (vergleichbar GmbH), dass der Käufer eine bestimmte Handlung ordnungsgemäß vorgenommen hat (es geht um den Ausbau eines Weges), da dies Voraussetzung für die Umschreibung im Grundbuch ist.

Mein Problem ist, dass die Gesellschaft (wohl) im Handelsregister gelöscht ist und einer der beiden Geschäftsführer verstorben ist. Der Käufer weigrt sich seinerseits, die Erledigung (z.B. durch Sachverständigengutachten) zu belegen und der verbleibende Geschäftsführer der SL will nichts bestätigen, weil die Gesellschaft ja gelöscht ist.

Die Akte muß aber kurzfristig erledigt werden, weil das Ende einer Notariatsverwaltugn droht und der verwaltende Notar die Verwaltung nicht wegen einer Sache bis zum St.-Nimmerleins-Tag fortsetzen will.

Weiß jemand, ob und wie im spanischen Recht eine Nachtragsliquidation durchgeführt werden kann?

Vielen Dank im Voraus
Dirk
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