Gläubigeraufruf bei GmbH & Co. KG erforderlich?

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Resa
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#1

15.03.2023, 12:14

Guten morgen.

Wir haben bei zwei GmbH & Co. KGs die Endauflösung der Liquidation angemeldet (es wird jeweils nur die KG gelöscht, nicht die GmbH).

Jetzt frage ich mich, ob eine GmbH & Co. KG auch einen Gläubigeraufruf hätte machen müssen und ob man das Belegexemplar dazu einreichen muss.

Gibt es überhaupt noch "Belegexemplare" oder wird so etwas nicht elektronisch gemacht - dann müsste man (nach meiner vagen Erinnerung) irgendwie einen Ausdruck aus dem Bundesanzeiger bekommen oder?

Ich hatte schon etwas gegoogelt, jemand schrieb im Internet, dass ein Gläubigeraufruf für die GmbH & Co. KG empfehlenswert sei.

In meinem HR Anmeldungenbuch steht nur, dass für die GmbH & Co. KG das gilt, was für die KG gilt und für die KG das gilt, was für die GmbH gilt, sofern nicht Besonderheiten benannt sind. Danach müsste es dann für die GmbH & Co. KG auch einen Gläubigeraufruf gegeben haben.

Vielen Dank im Voraus.
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#2

15.03.2023, 20:14

Resa hat geschrieben:
15.03.2023, 12:14
In meinem HR Anmeldungenbuch steht nur, dass für die GmbH & Co. KG das gilt, was für die KG gilt und für die KG das gilt, was für die GmbH gilt, sofern nicht Besonderheiten benannt sind. Danach müsste es dann für die GmbH & Co. KG auch einen Gläubigeraufruf gegeben haben.
Man braucht keinen Gläubigeraufruf. Scheint ein seltsames Buch zu sein, denn wieso sollte für die KG, jedenfalls wenn nichts anderes gesagt ist, grundsätzlich dasjenige für die GmbH gelten, die GmbH ist eine jur. Person und die KG eine Personenhandelsgesellschaft. HRA und HRB hat dementsprechend wenig Gemeinsamkeiten, deswegen gibt es ja verschiedene HR-Abteilungen.

Statt Belegexemplaren gibts heutzutage eine Veröffentlichungsbestätigung als PDF.
Resa
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#3

17.03.2023, 11:17

Guten morgen und vielen herzlichen Dank. Ich werde mal nach einem anderen Buch Ausschau halten.
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