Guten morgen.
Wir haben bei zwei GmbH & Co. KGs die Endauflösung der Liquidation angemeldet (es wird jeweils nur die KG gelöscht, nicht die GmbH).
Jetzt frage ich mich, ob eine GmbH & Co. KG auch einen Gläubigeraufruf hätte machen müssen und ob man das Belegexemplar dazu einreichen muss.
Gibt es überhaupt noch "Belegexemplare" oder wird so etwas nicht elektronisch gemacht - dann müsste man (nach meiner vagen Erinnerung) irgendwie einen Ausdruck aus dem Bundesanzeiger bekommen oder?
Ich hatte schon etwas gegoogelt, jemand schrieb im Internet, dass ein Gläubigeraufruf für die GmbH & Co. KG empfehlenswert sei.
In meinem HR Anmeldungenbuch steht nur, dass für die GmbH & Co. KG das gilt, was für die KG gilt und für die KG das gilt, was für die GmbH gilt, sofern nicht Besonderheiten benannt sind. Danach müsste es dann für die GmbH & Co. KG auch einen Gläubigeraufruf gegeben haben.
Vielen Dank im Voraus.