Gläubigeraufruf bei GmbH & Co. KG erforderlich?

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Antworten
Resa
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 31.03.2014, 17:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

15.03.2023, 12:06

Guten morgen.

Wir haben bei zwei GmbH & Co. KGs die Endauflösung der Liquidation angemeldet (es wird jeweils nur die KG gelöscht, nicht die GmbH).

Jetzt frage ich mich, ob eine GmbH & Co. KG auch einen Gläubigeraufruf hätte machen müssen und ob man das Belegexemplar dazu einreichen muss.

Gibt es überhaupt noch "Belegexemplare" oder wird so etwas nicht elektronisch gemacht - dann müsste man (nach meiner vagen Erinnerung) irgendwie einen Ausdruck aus dem Bundesanzeiger bekommen oder?

Ich hatte schon etwas gegoogelt, jemand schrieb im Internet, dass ein Gläubigeraufruf für die GmbH & Co. KG empfehlenswert sei.

In meinem HR Anmeldungenbuch steht nur, dass für die GmbH & Co. KG das gilt, was für die KG gilt und für die KG das gilt, was für die GmbH gilt, sofern nicht Besonderheiten benannt sind. Danach müsste es dann für die GmbH & Co. KG auch einen Gläubigeraufruf gegeben haben.

Vielen Dank im Voraus.
Antworten