Hilfe - Vertretungsrecht des pers. haft. Gesellschafters

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Resa
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#1

13.03.2023, 11:06

Hallo,

ich hänge mich gerade auf an folgendem:

GmbH & Co. KG
alleiniger persönlich haftender Gesellschafter ist eine GmbH

die tritt aus und es tritt eine andere GmbH ein als phG

muss ich mir für die Formulierung des abstrakten Vertretungsrechts den KG-Vertrag zeigen lassen?

Und wie sieht es mit dem konkreten Vertretungsrecht aus - ist die neue GmbH per se einzelvertretungsberechtigt als alleinige phG - oder muss das irgendwie von wem vorher beschlossen werden?

Leider ist der Termin schon morgen und ich habe damit sonst selten bis gar nicht zu tun aktuell.

Freue mich über jede Unterstützung.
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stefan2209
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#2

14.03.2023, 22:58

Die abstrakte Vertretungsregelung sollte sich doch aus dem HR-Auszug der KG ergeben. Häufig lese ich da bei KGs, dass jeder phG einzelvertretungsberechtigt ist.

Soll für die neue phG Anderes als die allgemeine Vertretungsregelung gelten, muss das in der HR-Anmeldung erklärt werden.

Kurz und gut: ich sehe da keinen Unterschied zu der Anmeldung eines neuen GFs bei einer GmbH im Hinblick auf die konkrete Vertretungsberechtigung.

Weil die HR-Anmeldung von allen KG-Gesellschaftern zu unterzeichnen ist, ist die Anmeldung in etwa das, was einem GmbH-Beschluss entspricht.
:-) alles im (Siegel-)Lack
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