Neugründung unter Firma einer bereits existierenden Gesellschaft, die parallel ihre Firma ändert

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Pitt
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#1

15.02.2023, 13:47

Ich habe hier eine Akte, wo eine GmbH existiert, die zu einer Holding umgebaut werden soll. Hierzu wird die Firma und der Unternehmensgegenstand der alten GmbH geändert. Parallel wird eine neue GmbH gegründet, die unter der alten Firma zukünftig den Geschäftsbetrieb der alten GmbH fortführen soll. Dazu wird noch ein Betriebsüberlassungs- und Pachtvertrag abgeschlossen. Natürlich soll alles so schnell wie möglich und zeitgleich stattfinden. Jetzt meine Frage, wo ich ein Brett vorm Kopf habe und nicht weiterkomme: Wie vermeide ich Ärger mit dem Handelsregister? Ich muss doch erst die HR-Anmeldung über die Umfirmierung und Änderung des Unternehmensgegenstandes der alten GmbH ins HR eingetragen bekommen, bevor ich die neue GmbH unter der alten Firma der zukünftig als Holding-GmbH fortgeführten alten Gesellschaft anmelde, oder nicht? Wie muss ich hier vorgehen? Bin für jeden Tipp dankbar.
Feldhamster
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#2

15.02.2023, 18:43

Mein Chef würde die Neugründung erst beurkunden, wenn die Umfirmierung der existierenden GmbH eingetragen ist. Er sagt immer, eins nach dem anderen, damit alles sauber vollzogen werden kann.
Pitt
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#3

15.02.2023, 19:42

Danke! Das halte ich auch für die beste Lösung. Der Steuerberater der Mandantin meinte, man könne das in einem Rutsch durchführen und ich hocke hier vor meinen Vertragsentwürfen und komme mir doof vor, weil ich nur Probleme sehe, wenn man alles parallel beurkunden und anmelden will. Dann versuche ich mal, meinen Chef zu überzeugen, schrittweise vorzugehen.
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#4

15.02.2023, 20:34

Sauber vollzogen ist inhaltlich ja kein trennscharfes Argument, denn entweder es ist rechtlich möglich oder nicht. So gesehen spricht nichts dagegen, zumindest die Beurkundung gleichzeitig zu machen, solange den Mdten klar ist, dass der zweite Schritt den ersten voraussetzt; wozu sollen hier die Mdten zweimal erscheinen müssen. Ob man dann die zweite Sache erst einreicht, wenn die erste eingetragen ist, ist Geschmackssache, man könnte auch alles zugleich einreichen und bei der zweiten Sache auf die erste hinweisen
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#5

16.02.2023, 08:07

Danke!! Die Antworten helfen mir weiter. Dann bekomme ich den Vorgang noch in dieser Woche fertig. :yeah
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