Hallo zusammen,
ich soll eine Handlungsvollmacht nach § 54 HGB vorbereiten (habe eine Vorlage). Die betreffende GmbH hat 2 Geschäftsführer: Herr A ist einzelvertretungsberechtigt, Herr B ist nur gesamtvertretungsberechtigt mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen. Jetzt will Herr A dem Herrn B Handlungsvollmacht nach § 54 HGB dergestalt erteilen, dass er die Gesellschaft auf dem Wege der Handlungsvollmacht allein vertreten darf. Ist das rechtlich überhaupt zulässig?
Danke und liebe Grüße,
Eure MaViK