Verfügung Registergericht wegen Nichtwahrung Form § 12 Absatz 2 Satz 1 HGB
Verfasst: 06.12.2022, 09:27
Hallo,
ich habe vom Handelsregister eine Verfügung bekommen, dass die Form des § 12 Absatz 2 Satz 1 HGB in der seit 01.08.2022 geltenden Fassung nicht gewahrt wurde. Die eingereichten Dokumente sind nicht in einem maschinenlesbaren udn durchsuchbaren Datenformat eingereicht worden. Um erneute korrekte Einreichung der Dokumente wird höflich gebeten.
??? Ich habe alles gemacht wie immer und verstehe nicht, was die von mir wollen??
Hat jemand eine Idee?
ich habe vom Handelsregister eine Verfügung bekommen, dass die Form des § 12 Absatz 2 Satz 1 HGB in der seit 01.08.2022 geltenden Fassung nicht gewahrt wurde. Die eingereichten Dokumente sind nicht in einem maschinenlesbaren udn durchsuchbaren Datenformat eingereicht worden. Um erneute korrekte Einreichung der Dokumente wird höflich gebeten.
??? Ich habe alles gemacht wie immer und verstehe nicht, was die von mir wollen??
Hat jemand eine Idee?