Verwahrung Aktienregister

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Mareiksche
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#1

03.11.2022, 09:11

Hallo :-)

WEnn ein Notar die Verwahrung des Aktienregisters übernimmt, wie hat das auszusehen? Unser Notar soll das wohl machen aber wir haben keine Ahnung, wie das gemacht wird? Muss man dafür eine Urkunde errichten oä.?

Wäre super, wenn jemand helfen könnte :thx
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