Errichtung KG - Einbringung einer KG + GmbH

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Hokulani
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#1

02.11.2022, 11:35

Hallo zusammen,

Mandant beabsichtigt eine KG zu errichten. Die KG soll durch Einbringung einer weiteren KG und einer GmbH errichtet werden.

Ich bin leider auf diesem Gebiet noch völlig ahnungslos.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Errichtung einer KG lediglich angemeldet wird.

Wie erfolgt denn die Einbringung der weiteren KG und der GmbH in die neu zugründende? Welche Vereinbarung ist dafür zu schließen?

Der Mandant möchte eine Kostenschätzung von mir - dazu müsste ich aber erstmal wissen, wie die gewünschte Einbringung erfolgt.

Bitte um Hilfe :-)
Notariatsmann
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#2

03.11.2022, 00:18

Hokulani hat geschrieben:
02.11.2022, 11:35
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Errichtung einer KG lediglich angemeldet wird.
Für das Registerverfahren reicht das ja auch. Da im Bereich HRA die zugrunde liegenden Vereinbarungen formfrei geschlossen werden können, bleibt es für das Notariat meist beim Entwurf der Anmeldung. Beauftragen können die Gesellschafter den Notar zusätzlich mit der Erstellung des Gesellschaftsvertrages natürlich trotzdem, wird dann eben in Schriftform entworfen und unterzeichnet. Was hier genau gewollt ist, auch zur Gesellschafterstruktur und einzubringenden Vermögenswerten, muss letztlich der Mdt. sagen.
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