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Gesellschaftsvertrag

Verfasst: 30.09.2022, 10:02
von ReNo...
Moinsen,

ich steh" auf dem Schlauch. Wir haben eine GmbH, welche einen neuen Namen, eine Sitzverlegung und zusätzliche Tätigkeiten in die Satzung aufgenommen hat. Jetzt muss der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Geht das mit formlosen Beschluss der GmbH oder ist eine Beurkundung der Gesellschafterversammlung erforderlich?

Für eure Hilfe schon einmal DANKE im voraus!

Re: Gesellschaftsvertrag

Verfasst: 30.09.2022, 10:22
von pitz
Guck mal in § 53 Abs. 2 GmbHG:

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

§ 53 Form der Satzungsänderung

(1) Eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags kann nur durch Beschluß der Gesellschafter erfolgen.
(2) Der Beschluß muß notariell beurkundet werden, derselbe bedarf einer Mehrheit von drei Vierteilen der abgegebenen Stimmen. Der Gesellschaftsvertrag kann noch andere Erfordernisse aufstellen.
(3) Eine Vermehrung der den Gesellschaftern nach dem Gesellschaftsvertrag obliegenden Leistungen kann nur mit Zustimmung sämtlicher beteiligter Gesellschafter beschlossen werden.