Sperrminorität GmbH satzung muster

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mysterywomanx
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#1

26.07.2022, 15:22

Hallo Liebe Kollegen :-)

Zunächst - ich habe das Forum nach Sperrminorät durchsucht und nichts gefunden und wusste nicht, nach welchem Schlagwort ich hätte suchen müssen.

Im Gesellschaftsrecht bin ich soweit recht Fit nur heute stehe ich auf dem Schlauch weiss nicht weiter.

Habe das Formularbuch "Kerstin - Bühling - 26. Auflage" schon im Inhaltsverzeichnis durchforstet.
Leider steht direkt zu Sperrminorität nichts im Buch (ich gehe davon aus, dass es das als Schlagwort einfach nicht gibt).
Ich habe mich im Netz auch soweit schlau gemacht und habe zumindest begriffen worum es geht. :vogel

Also: Firma hat zwei Gesellschafter - 25.000 Anteile

Gesellschafter A 6.275 Anteile - je 1 EUR - 25,1 %
Gesellschafter A 2.057 Anteile - je 1 EUR - 8,23 %
Zusammen 33,33 %

Gesellschafter B 16.667 Anteile - je 1 EUR - 66,67 %

Gesellschafter A will Sperrminorität.

Unsere Satzung sieht so aus : Klassisch

§ 6
Gesellschafterversammlung

1. Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführung einberufen.

2. Alljährlich findet eine ordentliche Versammlung der Gesellschafter statt. Der Ort der Versammlung wird durch den Geschäftsführer bestimmt. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von zwei Wochen.
Der Vorsitz in der Gesellschafterversammlung obliegt dem Geschäftsführer, sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird der Vorsitz vom ältesten Geschäftsführer übernommen.

3. In der Gesellschafterversammlung hat die Geschäftsleitung über das abgeschlossene Geschäftsjahr zu berichten und die Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Geschäftsbericht vorzulegen.

Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung des/der Geschäftsführer.

4. Die Durchführung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung kann verlangt werden, wenn

a) entweder mindestens 10 % der Gesellschafter dies verlangen oder
b) auf Verlangen der Geschäftsführung.

Die Geschäftsführung ist verpflichtet, aufgrund dieses Verlangens eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen.

Für die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gelten die Fristen und Formvorschriften für die Einberufung der ordentlichen Gesellschafterversammlung.

§ 7
Gesellschafterbeschlüsse

1. Gesellschafterbeschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung gefaßt. Sofern sich alle Gesellschafter hieran beteiligen, können Gesellschafterbeschlüsse auch außerhalb der Gesellschafterversammlung in schriftlicher, fernschriftlicher oder telegrafischer Form gefaßt werden.

2. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, soweit das Gesetz oder die Satzung nicht eine andere Mehrheit zwingend vorschreibt. Je 1,00 EUR [(in Worten: ein Euro) (ein Geschäftsanteil)] gewähren eine Stimme.

Stimmenthaltungen gelten als Nein-Stimmen.


Ich persönlich denke, dass in § 6 soweit nichts geändert werden muss - sondern mehr in § 7 Nr. 2. Aber zu 100 % weiss ich das nicht.

Und dass wichtigste, was ich NICHT weiss, ist, mit welchem passus die Satzung geändert werden muss.

Es gibt dieses Passus/Klausel mit Beschlussrecht mit 3/4 Mehrheit. Kann das hier angewandt werden? :pfeif

Termin ist am 08.08.2022 - also nocht etwas Zeit. :D

Sollte meine Formulierung nicht verständlich sein, fragt ruhig nach.

LG
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