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Wer unterzeichnet Änderung der Geschäftsanschrift GmbH & Co. KG

Verfasst: 28.06.2022, 14:37
von KiwiHH
Hey ihr Lieben,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Für die GmbH & Co. KG muss nur die Änderung der Geschäftsanschrift angemeldet werden.

Wer muss diese HR-Anmeldung unterzeichnen? Alle Kommanditisten? Oder reicht es, wenn der Gesellschafter unterzeichnet?

:thx

Re: Wer unterzeichnet Änderung der Geschäftsanschrift GmbH & Co. KG

Verfasst: 28.06.2022, 14:55
von samsara
Schau mal hier:

viewtopic.php?t=75144

Re: Wer unterzeichnet Änderung der Geschäftsanschrift GmbH & Co. KG

Verfasst: 29.06.2022, 11:02
von NoFaWi
die obige Auskunft ist veraltet. Inzwischen kann die phG, vertreten durch ihren GF allein anmelden (es gibt einen "neuen " (seit 2015) Ausnahmetatbestand: siehe § 108 Abs. 2 HGB).

Re: Wer unterzeichnet Änderung der Geschäftsanschrift GmbH & Co. KG

Verfasst: 29.06.2022, 13:03
von Ramona A.
es muss aber nicht nur die Geschäftsanschrift angemeldet werden. Bei der KG müssen Sitz und Geschäftsanschrift identisch sein, im Gegensatz zur GmbH. Deshalb muss auch angemeldet werden:
Der Sitz und die Geschäftsanschrift lauten nunmehr: .......

Re: Wer unterzeichnet Änderung der Geschäftsanschrift GmbH & Co. KG

Verfasst: 29.06.2022, 14:54
von NoFaWi
Ramona A. hat geschrieben:
29.06.2022, 13:03
es muss aber nicht nur die Geschäftsanschrift angemeldet werden. Bei der KG müssen Sitz und Geschäftsanschrift identisch sein, im Gegensatz zur GmbH. Deshalb muss auch angemeldet werden:
Der Sitz und die Geschäftsanschrift lauten nunmehr: .......
Ja, da hast Du grundsätzlich den richtigen Gedanken. Aber es steht in der Frage: Geschäftsanschrift (nicht Sitz) soll angemeldet werden, also bin ich davon ausgegangen, dass nur (innerhalb des unverändert bleibenden Sitzes) die neue (inländische) Geschäftsanschrift anzumelden ist. Dies war ja gerade der Grund für die EInführung der Änderung des § 108 HGB (damit man nicht immer alle Kommanditisten zum Notar schleppen muss, wenn man innerhalb eines Ortes (Sitz) von Straße x zum Weg y umgezogen ist.

Re: Wer unterzeichnet Änderung der Geschäftsanschrift GmbH & Co. KG

Verfasst: 29.06.2022, 14:55
von KiwiHH
Ich danke Euch!

@Ramona A.: Auch, wenn die Geschäftsanschrift sich nur innerorts ändert? Also der Sitz bleibt.

Re: Wer unterzeichnet Änderung der Geschäftsanschrift GmbH & Co. KG

Verfasst: 29.06.2022, 14:58
von KiwiHH
NoFaWi hat geschrieben:
29.06.2022, 14:54
Ramona A. hat geschrieben:
29.06.2022, 13:03
es muss aber nicht nur die Geschäftsanschrift angemeldet werden. Bei der KG müssen Sitz und Geschäftsanschrift identisch sein, im Gegensatz zur GmbH. Deshalb muss auch angemeldet werden:
Der Sitz und die Geschäftsanschrift lauten nunmehr: .......
Ja, da hast Du grundsätzlich den richtigen Gedanken. Aber es steht in der Frage: Geschäftsanschrift (nicht Sitz) soll angemeldet werden, also bin ich davon ausgegangen, dass nur (innerhalb des unverändert bleibenden Sitzes) die neue (inländische) Geschäftsanschrift anzumelden ist. Dies war ja gerade der Grund für die EInführung der Änderung des § 108 HGB (damit man nicht immer alle Kommanditisten zum Notar schleppen muss, wenn man innerhalb eines Ortes (Sitz) von Straße x zum Weg y umgezogen ist.
Ah, dann beantwortet das meine Frage ja schon! Danke! :wink1