Hey ihr Lieben,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Für die GmbH & Co. KG muss nur die Änderung der Geschäftsanschrift angemeldet werden.
Wer muss diese HR-Anmeldung unterzeichnen? Alle Kommanditisten? Oder reicht es, wenn der Gesellschafter unterzeichnet?
Wer unterzeichnet Änderung der Geschäftsanschrift GmbH & Co. KG
- NoFaWi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 165
- Registriert: 06.08.2009, 18:19
- Beruf: Notariatsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover
die obige Auskunft ist veraltet. Inzwischen kann die phG, vertreten durch ihren GF allein anmelden (es gibt einen "neuen " (seit 2015) Ausnahmetatbestand: siehe § 108 Abs. 2 HGB).
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 324
- Registriert: 02.06.2016, 10:32
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
es muss aber nicht nur die Geschäftsanschrift angemeldet werden. Bei der KG müssen Sitz und Geschäftsanschrift identisch sein, im Gegensatz zur GmbH. Deshalb muss auch angemeldet werden:
Der Sitz und die Geschäftsanschrift lauten nunmehr: .......
Der Sitz und die Geschäftsanschrift lauten nunmehr: .......
- NoFaWi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 165
- Registriert: 06.08.2009, 18:19
- Beruf: Notariatsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover
Ja, da hast Du grundsätzlich den richtigen Gedanken. Aber es steht in der Frage: Geschäftsanschrift (nicht Sitz) soll angemeldet werden, also bin ich davon ausgegangen, dass nur (innerhalb des unverändert bleibenden Sitzes) die neue (inländische) Geschäftsanschrift anzumelden ist. Dies war ja gerade der Grund für die EInführung der Änderung des § 108 HGB (damit man nicht immer alle Kommanditisten zum Notar schleppen muss, wenn man innerhalb eines Ortes (Sitz) von Straße x zum Weg y umgezogen ist.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 129
- Registriert: 18.01.2011, 11:29
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Ah, dann beantwortet das meine Frage ja schon! Danke!NoFaWi hat geschrieben: ↑29.06.2022, 14:54Ja, da hast Du grundsätzlich den richtigen Gedanken. Aber es steht in der Frage: Geschäftsanschrift (nicht Sitz) soll angemeldet werden, also bin ich davon ausgegangen, dass nur (innerhalb des unverändert bleibenden Sitzes) die neue (inländische) Geschäftsanschrift anzumelden ist. Dies war ja gerade der Grund für die EInführung der Änderung des § 108 HGB (damit man nicht immer alle Kommanditisten zum Notar schleppen muss, wenn man innerhalb eines Ortes (Sitz) von Straße x zum Weg y umgezogen ist.