Zwischenverfügung vom RegG

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San@77
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#1

24.06.2022, 16:14

Hallo zusammen.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich nachlesen kann, was z. B. alles ans RegG übermittelt werden muss?
Wir haben einen GmbH Anteilskauf- und Abtretungsvertrag nebst Vollmachten, Teilungs- und Zustimmungsbeschluss und entsprechende GL mit Bescheinigung übermittelt und schon ein Tag später kam die Rückmeldung, dass die Einreichung des Vertrags für den Registerordner nicht relevant ist. Lediglich 2 GL seien nötig und zwar in der Form: einmal Stand vor Teilung und einmal Stand nach Abtretung.

Ich hatte so einen Fall bei einer UG schon und da hatte ich keine Verfügung wegen der übermittelten Urkunde bekommen..?!

Kann hier wer beratschlagen? :thx
Feldhamster
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#2

24.06.2022, 18:53

Notariatsoldie
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#3

24.06.2022, 21:31

Bei Anteilsabtretungen, Anteilsteilungen oder Zusammenlegung von Anteilen ist dem Handelsregister immer nur eine neue Gesellschafterliste einzureichen. Die Verträge und Beschlüsse sind in diesen Fällen grundsätzlich nicht einzureichen.
Mahani
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#4

25.06.2022, 17:16

Besorg dir mal das Buch Urkundenabwicklung von A bis Z
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