Gesellschafterliste

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Mareiksche
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#1

11.05.2022, 09:11

Hallo,
ich habe mal wieder eine dumme Frage :lol:
Wie schaut es aus, muss eine vom Notar zu unterzeichnende Gesellschafterliste in die Urkundenrolle eingetragen werden? Wir handhaben es bisher so, dass wir keine UR vergeben. Dies ist wohl strittig.

Viele Grüße und
:thx
vorab
Feldhamster
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#2

11.05.2022, 19:26

Wir vergeben auch keine.
ReNo...
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#3

17.05.2022, 12:16

Die Gesellschafterliste tragen wir auch nicht ein.
KarRis44
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#4

24.05.2022, 17:22

Wir vergeben dafür keine UVZ-Nr.

Auch in meinem vorherigen Notariat wurde dafür keine Nummer vergeben.
Martin Filzek
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#5

23.06.2022, 15:33

Rechtsgrundlage zu dieser Frage ist § 8 DONot, wo geregelt ist, was einzutrageni ist und was nicht.
Bei Weingärtner / Gassen / Sommerfeldt, 13. Aufl. 2017, § 8 Rn. 4 (Bearb. Weingärtner) heißt es zu der Frage "... Nicht eindeutig geklärt ist, ob Satzungsbescheinigungen nach § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbHG ... und Bescheinigungen gem. § 40 Abs. 2 GmbHG n. F. zur Gesellschafterliste einzutagen sind, wenn der Notr an einer Änderung des Gesellschafterbestands mitgewirkt hat. Der Praxis in Bayern folgend sollte eine Eintrgung in die Urkundenrolle erfolgen und in der Urkundensammlung mindestens durch ein Vermerkblatt dokumentiert werden. Fußnote 7: dort sind dann zahlreiche Nachweise unterschiedl. Meinungen genannt ...".
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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