Sachgründung mit Mischeinlage (GmbH-Anteile)

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Antworten
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

29.03.2022, 08:25

Ich habe hier eine GmbH, die einen Teil ihrer Geschäftsanteile als Sacheinlage für die Neugründung einer Holding-GmbH nutzen möchte (Mischeinlage: 6.000,00 € durch Geschäftsanteile, 19.000,00 € durch Barkapital). Die Geschäftsanteile der GmbH bereiten mir Kopfzerbrechen. Ich sitze hier jetzt das erste Mal vor einer Mischeinlage mit GmbH-Anteilen. Die GmbH, deren Anteile nun teilweise für die Neugründung verwendet werden sollen, wurde erst im September 2021 gegründet. Die Gesellschafter beabsichtigen, für die Geschäftsanteile den Nominalwert als Verkehrswert in Ansatz zu bringen. Jetzt frage ich mich, ob ich die Werthaltigkeit gegenüber dem HR nicht irgendwie nachweisen muss, auch wenn die GmbH erst ein halbes Jahr alt ist und ich noch keinen Jahresabschluss habe.

Wie setze ich § 7 Abs. 3 GmbHG hier in der Urkunde praktisch um? Die Vor-GmbH muss die Geschäftsanteile vor HR-Anmeldung "zur freien Verfügung" erhalten haben. Was bedeutet "zur freien Verfügung" in diesem Fall? Muss die Vor-GmbH bereits als Gesellschafter der anderen GmbH angemeldet/eingetragen sein? :kopfkratz
Antworten