Es wurde ein Geschäftsführerwechsel angemeldet.
Das Gericht moniert und meint, das Stammkapital müsste erst von DM auf ganze € umgestellt werden.
Zu Recht?
Geschäftsführerwechsel - Gericht moniert Stammkapital in DM
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Nein - Eine vorherige Umstellung des Stammkapitals ist nur erforderlich im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen oder -herabetzungen sowie Umwandlungen, wenn es zu einer Kapitaländerung kommt. Selbst bei Abtretungen eines GmbH-Anteils ist keine vorherige Umstellung erforderlich (siehe u.a. Würzburger Notarhandbuch 4. Auflage Teil 5 Kap. 3 Randnr. 105).
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Wenn ich mit alten Gesellschaften arbeite, wo noch DM in der Liste vermerkt ist, lasse ich in allen Verträge DM stehen und schreibe nur in Klammer dahinter, den entsprechenden Euro-Wert.