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e.V. - Vertretungsberechtigung ändert von Alleinvertr. zu Gesamtvertr. - wer muss anmelden?

Verfasst: 07.03.2022, 17:15
von MaVik
Hallo,

ich soll eine Vereinsregisteranmeldung vorbereiten. Es handelt sich um einen e.V., der 3 Vorstandsmitglieder hat, die bisher alleinvertretungsberechtigt waren (im Vereinsregister ist derzeit noch eingetragen: "jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln").

Jetzt haben sie auf der Mitgliederversammlung beschlossen, dass der Verein künftig von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten wird.

Wer muss das anmelden? Einer oder zwei gemeinschaftlich?

Vielen Dank!

Re: e.V. - Vertretungsberechtigung ändert von Alleinvertr. zu Gesamtvertr. - wer muss anmelden?

Verfasst: 07.03.2022, 17:46
von köster
Meines Erachtens reicht es, wenn einer anmeldet. Die beschlossene Satzungsänderung, dass der Verein künftig von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten wird, wird ja erst wirksam mit Eintragung im Vereinsregister.

Re: e.V. - Vertretungsberechtigung ändert von Alleinvertr. zu Gesamtvertr. - wer muss anmelden?

Verfasst: 09.03.2022, 14:31
von MaVik
Vielen Dank! So habe ich mir das auch gedacht, die Eintragung der Vertretungsbefugnis hat ja konstitutive Wirkung 👍🏼