e.V. - Vertretungsberechtigung ändert von Alleinvertr. zu Gesamtvertr. - wer muss anmelden?

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MaVik
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#1

07.03.2022, 17:15

Hallo,

ich soll eine Vereinsregisteranmeldung vorbereiten. Es handelt sich um einen e.V., der 3 Vorstandsmitglieder hat, die bisher alleinvertretungsberechtigt waren (im Vereinsregister ist derzeit noch eingetragen: "jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln").

Jetzt haben sie auf der Mitgliederversammlung beschlossen, dass der Verein künftig von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten wird.

Wer muss das anmelden? Einer oder zwei gemeinschaftlich?

Vielen Dank!
köster
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#2

07.03.2022, 17:46

Meines Erachtens reicht es, wenn einer anmeldet. Die beschlossene Satzungsänderung, dass der Verein künftig von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten wird, wird ja erst wirksam mit Eintragung im Vereinsregister.
MaVik
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#3

09.03.2022, 14:31

Vielen Dank! So habe ich mir das auch gedacht, die Eintragung der Vertretungsbefugnis hat ja konstitutive Wirkung 👍🏼
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