Hallo,
ich soll eine Vereinsregisteranmeldung vorbereiten. Es handelt sich um einen e.V., der 3 Vorstandsmitglieder hat, die bisher alleinvertretungsberechtigt waren (im Vereinsregister ist derzeit noch eingetragen: "jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln").
Jetzt haben sie auf der Mitgliederversammlung beschlossen, dass der Verein künftig von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten wird.
Wer muss das anmelden? Einer oder zwei gemeinschaftlich?
Vielen Dank!
e.V. - Vertretungsberechtigung ändert von Alleinvertr. zu Gesamtvertr. - wer muss anmelden?
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Meines Erachtens reicht es, wenn einer anmeldet. Die beschlossene Satzungsänderung, dass der Verein künftig von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten wird, wird ja erst wirksam mit Eintragung im Vereinsregister.