Auflösung Verein keine Mitglieder mehr

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Plumbum
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#1

22.02.2022, 07:02

Hallo zusammen,

ich bräuchte ein Muster oder einen Vorschlag für eine VR-Anmeldung bei einem Verein, bei dem es keine Mitglieder mehr gibt und es sich keiner mehr kümmert. im Jahr 2018 konnte schon eine Vorstandsänderung nicht mehr eingetragen werden, weil es nicht möglich war, die Mitglieder noch einmal zu einer Versammlung zusammenkommen zu lassen.

Der Verein muss jetzt gelöscht werden ohne Auflösungsbeschluss etc.

Hat das jemand schon einmal gemacht und kann mir helfen?

Liebe Grüße
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NORTHERN DINO
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#2

22.02.2022, 23:51

Hier eine Veröffentlichung aus einem IWW-Vereinsbrief (= VB) mit genauer Quellenangabe:

Vereinsauflösung ohne Mitgliederbeschluss?
IWW-VB v. 02.07.2012

Ein Verein will wissen, ob die Vereinsauflösung immer eines Beschlusses der MV bedarf oder ob es auch andere Wege gibt.

Frage:
Unser vollkommen überalterter Verein hat bei der letzten MV auf Vorschlag des VS über die Auflösung abgestimmt, aber es kam die erforderliche Dreiviertelmehrheit nicht zustande. Daraufhin gab der gesamte VS seinen Rücktritt zu Protokoll. Wie ist nun weiter vorzugehen, um den Verein aufzulösen? Kann und muss hier ein Notvorstand bestellt werden oder gibt es andere Wege, den Verwaltungsaufwand zu verringern?

Unsere Antwort:
Soweit der Verein durch einen Beschluss aufgelöst werden soll, ist dafür zwingend die MV zuständig. Der Verein kann nicht durch ein anderes Organ (etwa den VS) aufgelöst werden, selbst wenn die Satzung das so regelt.

Bestellung eines Notvorstands und Einberufung einer MV
Solange der VS noch eingetragen ist, kann er eine MV einberufen. Die Bestellung eines Notvorstands kommt dazu noch nicht in Frage. Das Registergericht würde der Bestellung erst zustimmen, wenn der Versuch der Neuwahl auf der nächsten MV gescheitert ist.

Der zurückgetretene VS muss also eine MV mit dem TOP „Beschluss über Auflösung des Vereins“ einberufen. Findet sich auch dort nicht die erforderliche Mehrheit und kann mangels Kandidaten kein neuer VS gewählt werden, führt das nicht automatisch dazu, dass der Verein aufgelöst wird. Das gilt auch dann, wenn der Verein handlungsunfähig geworden ist, weil kein VS mehr gewählt werden kann - selbst wenn dieser Zustand lange anhält. Es kann dann ein Notvorstand bestellt werden. Auch dieser kann den Verein aber nicht ohne Beschluss der MV liquidieren.

Auflösung des Vereins ohne Beschluss der MV

Eine Auflösung des Vereins ohne MV kommt nur in zwei Fällen in Frage:

--> Wegfall aller Mitglieder:
Hat ein Verein keine Mitglieder mehr (durch Austritt oder Tod), ist er faktisch aufgelöst. Ist noch Vermögen vorhanden, wird es liquidiert. Dazu bestellt das Registergericht einen Liquidator. Solange sich aber keine Mehrheit für die Auflösung findet, ist das wohl kein praktikabler Weg.
Davon zu unterscheiden ist der Entzug der Rechtsfähigkeit, wenn weniger als drei Mitglieder vorhanden sind.
--> Die endgültige Aufgabe der Vereinstätigkeit:
Hat der Verein über einen sehr langen Zeitraum hin keine Tätigkeiten mehr zur Verfolgung seiner Satzungszwecke ausgeübt, entspricht das dem Wegfall aller Mitglieder. Das Registergericht nimmt dann die Eintragung der Auflösung v.A.w. vor - in der Regel auf Anregung eines Mitglieds hin. Eine zeitnahe Auflösung des Vereins ist so aber nicht möglich.

Quelle: VB, Ausgabe 07/2012, 18 | ID 34350250

~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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