Hallo erstmal.
Ich bin neu hier und hoffe mit meiner Frage das richtige Forum getroffen zu haben.
Ich habe eine Frage zu den Fristen bei einer Namensänderung des Alleingesellschafters einer GmbH.
ABER hier geht es nicht um die Nachnamensänderung, etwa durch Heirat, sonder um den speziellen Fall der Vornamens- und Personenstandsänderung d.h. der Nachname bleibt bestehen, jedoch ändert sich zusätzlich das Geschlecht (hier in Divers).
Die Änderung wird Anfag Februar stattfinden. Eine neue Geburtsurkunde samt Kopien wird am gleichen Tag erstellt.
Was muss beachtet werden und welche Fristen berücksichtigt (z.B. bei der Meldung zum Finanzamt)?
Muss man warten bis der neue Personalausweis da ist?
Über Antworten (vielleicht mit hilfreichen Links zum nachlesen) wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Platypus
Namensänderung Fristen GmbH
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1990
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12224
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Hinweis des Forenteams:
Hallo,
Foreno.de ist ein Forum ausschließlich für Personen, die einen dienstlichen Bezug zum Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten, Rechtsfachwirte etc. haben, also für Leute, deren Arbeit irgendwie mit Anwalt oder Notar zu tun hat.
Das scheint, deiner Frage bzw. deiner Berufsbezeichnung nach zu urteilen, bei dir nicht der Fall zu sein.
Da in diesem Forum von Gesetzes wegen keine (einzelfallbezogene) Rechtsauskunft bzw. -beratung erteilt werden kann und darf - siehe hierzu auch die Forenregeln -, wird der Thread hiermit geschlossen und dein Benutzerkonto gemäß der Forenregeln gelöscht.
Allgemeine juristische Fragen können z.B. in folgenden Foren gestellt und diskutiert werden:
Forum juraforum.de
Forum recht.de
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Das Forenteam
Hallo,
Foreno.de ist ein Forum ausschließlich für Personen, die einen dienstlichen Bezug zum Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten, Rechtsfachwirte etc. haben, also für Leute, deren Arbeit irgendwie mit Anwalt oder Notar zu tun hat.
Das scheint, deiner Frage bzw. deiner Berufsbezeichnung nach zu urteilen, bei dir nicht der Fall zu sein.
Da in diesem Forum von Gesetzes wegen keine (einzelfallbezogene) Rechtsauskunft bzw. -beratung erteilt werden kann und darf - siehe hierzu auch die Forenregeln -, wird der Thread hiermit geschlossen und dein Benutzerkonto gemäß der Forenregeln gelöscht.
Allgemeine juristische Fragen können z.B. in folgenden Foren gestellt und diskutiert werden:
Forum juraforum.de
Forum recht.de
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Das Forenteam
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!