Hallo ich habe zu folgender Fallkonstellation eine Frage, mit der Hoffnung, dass mir jemand diese beantworten kann:
GmbH XY hat einen Gesellschafter A, welcher zugleich Geschäftsführer ist.
Es gilt die gesetzliche Vertretungsbefugnis: Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
In der Gesellschafterversammlung tritt der Gesellschafter A seine Geschäftsanteile komplett an B ab. B wird in der Gesellschafterversammlung als zweiter Geschäftsführer bestellt. An der Vertretungsbefugnis ändert sich nichts. Die Handelsregisteranmeldung müsste ja von beiden unterzeichnet werden, aber wie sieht es mit der Gesellschafterliste aus?
Müssen dann beide, also A und B, die Gesellschafterliste unterzeichnen oder reicht es, wenn nur Gesellschafter A diese unterzeichnet?
Vielen Dank im Voraus
Geschäftsanteilsübertragung neue Gesellschafterliste
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Es ist richtig, dass die Handelsregisteranmeldung von beiden Geschäftsführern zu unterzeichnen ist. Die neue Gesellschafterliste ist aber (nur) von dem Notar zu unterzeichnen, der die Anteilsabtretung beurkundet hat.(§ 40 Abs. 2 GmbHG)