Vereinsregister

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brainy
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#1

24.09.2007, 16:21

Hallo an alle :D

Find ich ja richtig gut dass es so ein Forum hier gibt :P

Ich hab folgendes Problem: Kann mir jemand von euch sagen, wie das ist mit einer Vereinsregisteranmeldung wenn ein Vorstandsmitglied verstorben ist?

Es gibt natürlich kein Protokoll. Es soll nur die Verstorbene aus dem Register gelöscht werden. Ich weiß nun nicht genau wie diese Anmeldung formuliert wird (hatte so einen Fall noch nicht). Wahrscheinlich müssen ja auch in so einem Fall 2 Vorstandsmitglieder zu Unterschriftsleistung kommen.

Kann mir einer von euch evtl. weiterhelfen?

Danke schon mal an alle!
devilinchen78
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#2

24.09.2007, 16:27

Hallo.
Dann steht ja im Protokoll, dass das Vorstandsmitglied verstorben ist.
Also eine Anmeldung machen: "Zur Eintragung in das Vereinsregister melde ich an:
Im Vorstand des Vereins hat sich folgende Änderung ergeben:
Herr ... ist verstorben und somit nicht mehr ...(z.B. Kassenwart).
Neuer Kassenwart ist nunmehr ..."
LG, devilinchen :-)
Gast

#3

24.09.2007, 16:31

Genau das wollte ich gerade hier reinsetzen, hatte gerade unser Muster schon aufgerufen.
Kordu

#4

24.09.2007, 16:33

@brainy: Aber irgendjemand muss doch das Amt des Verstorbenen nun übernehmen!? Und dafür muss es doch eine Mitgliederversammlung mit einem entsprechenden Beschluss geben?

In dem Beschluss würde ich dann aufführen lassen, dass xy verstorben ist und yy mit ?? Stimmen Nachfolger wurde.

Dann kann der vertretungsberechtigte Vorstand bei Euch einen Termin machen und die Vereinsregisteranmeldung unterschreiben.
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Lena
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#5

24.09.2007, 16:40

Ja, das denke ich auch. Du kannst ja nicht einfach jemanden nur "abmelden" sondern musst ja auch sagen, wer das Amt neu übernommen hat.
Ggf. auch mal in der Satzung nachgucken was beim Tod eines Vorst.mitgliedes passiert - vielleicht steht da ja auch drin, dass dann das Amt von einem anderen Vorst.mitglied erst mal kmomisarisch übernommen wird...
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
brainy
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#6

24.09.2007, 16:48

*freu*
Ihr antwortet hier ja echt umgehend!!! Das ist ja echt super-vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Manchmal kommt man auf die einfachsten Sachen nicht...Stimmt, es muss ja einen Beschluss geben, woraus sich ergibt, wer das Amt nun übernimmt. Ich nehme an, der Verein hat noch keine MV gehalten darüber, da wir nur ein Schreiben von dort bekommen haben, dass xy verstorben ist und dies nun im VR ausgetragen werden soll!
Ne Satzung hab ich hier leider gar nicht-ich denke, da muss ich dann doch nochmal mit denen telef. wg. Satzung und Protokoll MV...

Vielen Dank nochmals (es ist schön, dass man doch nicht immer auf sich allein gestellt ist!)
brainy
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#7

27.09.2007, 11:10

So, die Satzung liegt nun vor.
Es hat sich auch schon aus dem Telefonat ergeben, dass niemand gewählt wurde, der das Amt übernimmt.

D.h. es gibt darüber auch kein Protokoll einer Mitgliedervers.!
Die nächste Versammlung wäre dort erst nächstes Jahr.
Ich weiß nun nicht, ob es sinnvoll wäre, die Verstorbene dann erst anzumelden, wenn nächstes Jahr eine Versammlung gehalten wurde oder ob man dass jetzt schon machen sollte (ohne Protokoll)!?

In der Satzung steht nur unter Mitgliedschaft, dass diese erlischt durch: ... Tod...

Kann ich die Anmeldung dann nicht wie folgt formulieren:
Als gemeinschaftlich vertretungsber. Vorstandsmitglieder melden wir zu Eintragung in das VR an:

xy ist gem. § ... der Vereinssatzung ausgeschieden.

Hoffe ihr könnt mir was dazu sagen...!?
Kordu

#8

27.09.2007, 11:16

brainy hat geschrieben:D.h. es gibt darüber auch kein Protokoll einer Mitgliedervers.! Die nächste Versammlung wäre dort erst nächstes Jahr.
Ich weiß nun nicht, ob es sinnvoll wäre, die Verstorbene dann erst anzumelden, wenn nächstes Jahr eine Versammlung gehalten wurde oder ob man dass jetzt schon machen sollte (ohne Protokoll)!?

In der Satzung sKann ich die Anmeldung dann nicht wie folgt formulieren:
Als gemeinschaftlich vertretungsber. Vorstandsmitglieder melden wir zu Eintragung in das VR an:

xy ist gem. § ... der Vereinssatzung ausgeschieden.

Hoffe ihr könnt mir was dazu sagen...!?
Das Gericht wird dann auch wissen wollen, wer nun das Amt übernimmt! Also würde ich dem Verein sagen, dass die entweder warten sollen bis nächstes Jahr (wegen der Mitgliederversammlung) oder die sollen jetzt schon eine Versammlung abhalten und neu wählen!
brainy
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#9

27.09.2007, 11:23

Ich wusste nicht, dass das Gericht das überprüft, wer das Amt übernimmt!

Es ist nämlich so, dass im VR insges. 5 Personen eingetragen sind (alle als Vorstandsmitglied ohne genauere Bezeichnung/Position)
Laut Satzung müssen mindestens 3 Vorstandsmitglieder eingetragen sein. D.h. also, da einer gestorben ist sind nun noch 4 im VR eingetragen und somit wäre es ja laut Satzung kein Problem, oder hab ich das falsch verstanden!?
Kordu

#10

27.09.2007, 11:26

brainy hat geschrieben:Es ist nämlich so, dass im VR insges. 5 Personen eingetragen sind (alle als Vorstandsmitglied ohne genauere Bezeichnung/Position)

Laut Satzung müssen mindestens 3 Vorstandsmitglieder eingetragen sein. D.h. also, da einer gestorben ist sind nun noch 4 im VR eingetragen und somit wäre es ja laut Satzung kein Problem, oder hab ich das falsch verstanden!?
Das wusste ich ja nicht!

Dann würde ich dem VR gegenüber anmelden, dass xy gestorben ist.
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