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Anmeldung durch abberufenen GF

Verfasst: 04.07.2021, 17:31
von Plumbum
Hallo zusammen,

folgende Problematik. GF wurde abberufen und neuer bestellt. Mit der Anmeldung hat das Gericht Regelungen im Gesellschaftsvertrag moniert. Was wohl in diesem Zusammenhang aufgefallen ist.Vor Eintragung des neuen GF muss der Gesellschaftsvertrag geändert werden.

Meine Frage ist jetzt, wer kann die Anmeldung unterschreiben? Der alte Geschäftsführer der durch Beschluss schon lange abberufen wurde, aber die Abberufung noch nicht eingetragen ist oder der neue GF der zwar gemäß Beschluss bestellt ist, aber noch nicht im HR steht.

Ich könnte mir vorstellen, dass der neue GF unter Berufung seiner Bestellung das machen kann. Ist das so? Gesetzliche Grundlage ?

Re: Anmeldung durch abberufenen GF

Verfasst: 04.07.2021, 18:04
von Notariatsoldie
Die Anmeldung ist vom neuen Geschäftsführer vorzunehmen. Die Eintragung des Geschäftsführers im Handelsregister ist lediglich deklaratorisch. Mit Zugang des Bestellungsbeschlusses beim neuen Geschäftsführer ist er handlungsbefugt. Die Bestellung des neuen Geschäftsführes liegt dem Handelsregister ja bereits vor.

Der abberufene Geschäftsführer ist nicht mehr vertretungsberechtigt.

Re: Anmeldung durch abberufenen GF

Verfasst: 04.07.2021, 18:46
von Plumbum
Vielen lieben Dank! So etwas in der Art habe ich mir schon gedachten

Re: Anmeldung durch abberufenen GF

Verfasst: 05.07.2021, 08:37
von Hokulani
Der neue GF muss ja auch verschiedene Versicherungen abgeben. Nicht vergessen.