Anmeldung durch abberufenen GF
Verfasst: 04.07.2021, 17:31
Hallo zusammen,
folgende Problematik. GF wurde abberufen und neuer bestellt. Mit der Anmeldung hat das Gericht Regelungen im Gesellschaftsvertrag moniert. Was wohl in diesem Zusammenhang aufgefallen ist.Vor Eintragung des neuen GF muss der Gesellschaftsvertrag geändert werden.
Meine Frage ist jetzt, wer kann die Anmeldung unterschreiben? Der alte Geschäftsführer der durch Beschluss schon lange abberufen wurde, aber die Abberufung noch nicht eingetragen ist oder der neue GF der zwar gemäß Beschluss bestellt ist, aber noch nicht im HR steht.
Ich könnte mir vorstellen, dass der neue GF unter Berufung seiner Bestellung das machen kann. Ist das so? Gesetzliche Grundlage ?
folgende Problematik. GF wurde abberufen und neuer bestellt. Mit der Anmeldung hat das Gericht Regelungen im Gesellschaftsvertrag moniert. Was wohl in diesem Zusammenhang aufgefallen ist.Vor Eintragung des neuen GF muss der Gesellschaftsvertrag geändert werden.
Meine Frage ist jetzt, wer kann die Anmeldung unterschreiben? Der alte Geschäftsführer der durch Beschluss schon lange abberufen wurde, aber die Abberufung noch nicht eingetragen ist oder der neue GF der zwar gemäß Beschluss bestellt ist, aber noch nicht im HR steht.
Ich könnte mir vorstellen, dass der neue GF unter Berufung seiner Bestellung das machen kann. Ist das so? Gesetzliche Grundlage ?