Hallo.
Wir haben eine GmbH gegründet.
Der Auftraggeber hat uns nun die Bankbescheinigung über die Einzahlung der Stammeinlage gemailt.
Reicht die Form der Mailübermittlung aus, oder brauchen wir hier die Originalbestätigung?
DANKE
Bankbestätigung Stammeinlage
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- ...wegen der Kekse hier
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Rein theoretisch kann Dir doch auch die bloße Versicherung des/der Geschäftsführer reichen. Wenn es nicht stimmt, gibt der/die Geschäftsführer ja eine falsche Versicherung mit der Anmeldung ab. Gem. § 8 Abs. 2 GmbHG kann das Registergericht "bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Versicherung Nachweise (unter anderem Einzahlungsbelege) verlangen".
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