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Bankbestätigung Stammeinlage

Verfasst: 02.06.2021, 12:06
von Himmelskoerper
Hallo.

Wir haben eine GmbH gegründet.
Der Auftraggeber hat uns nun die Bankbescheinigung über die Einzahlung der Stammeinlage gemailt.
Reicht die Form der Mailübermittlung aus, oder brauchen wir hier die Originalbestätigung?

DANKE

Re: Bankbestätigung Stammeinlage

Verfasst: 02.06.2021, 13:12
von Ramona A.
Soweit sich aus der Bestätigung ergibt, dass es sich um eine unwiderrufliche Zahlung gehandelt hat, reicht mir das aus.

Re: Bankbestätigung Stammeinlage

Verfasst: 02.06.2021, 13:22
von pitz
Rein theoretisch kann Dir doch auch die bloße Versicherung des/der Geschäftsführer reichen. Wenn es nicht stimmt, gibt der/die Geschäftsführer ja eine falsche Versicherung mit der Anmeldung ab. Gem. § 8 Abs. 2 GmbHG kann das Registergericht "bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Versicherung Nachweise (unter anderem Einzahlungsbelege) verlangen".

Re: Bankbestätigung Stammeinlage

Verfasst: 04.06.2021, 12:30
von Himmelskoerper
DANKE FÜR DIE ANTWORTEN :-D