Einzahlung 2. Hälfte des Stammkapitals
Verfasst: 30.12.2020, 15:53
Hallo Zusammen,
ich habe heute eine Anfrage bekommen zu einer GmbH-Gründung.
Die Gesellschafter (2) wollen erstmal nur die 12.500 € einzahlen und haben mich gefragt, bis wann die 2. Hälfte des Stammkapital eingezahlt werden muss.
Meines Erachtens nach gibt es hierzu keine besondere Frist (ich denke, dass das in § 19 GmbHG steht).
Gibt es irgendwie ein Ereignis das man festlegen kann, dass das restliche Stammkapital eingezahlt werden muss?
Ich euch jetzt schonmal und wünsche euch einen guten Rutsch
ich habe heute eine Anfrage bekommen zu einer GmbH-Gründung.
Die Gesellschafter (2) wollen erstmal nur die 12.500 € einzahlen und haben mich gefragt, bis wann die 2. Hälfte des Stammkapital eingezahlt werden muss.
Meines Erachtens nach gibt es hierzu keine besondere Frist (ich denke, dass das in § 19 GmbHG steht).
Gibt es irgendwie ein Ereignis das man festlegen kann, dass das restliche Stammkapital eingezahlt werden muss?
Ich euch jetzt schonmal und wünsche euch einen guten Rutsch