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Einzahlung 2. Hälfte des Stammkapitals

Verfasst: 30.12.2020, 15:53
von fabianw
Hallo Zusammen,

ich habe heute eine Anfrage bekommen zu einer GmbH-Gründung.

Die Gesellschafter (2) wollen erstmal nur die 12.500 € einzahlen und haben mich gefragt, bis wann die 2. Hälfte des Stammkapital eingezahlt werden muss.

Meines Erachtens nach gibt es hierzu keine besondere Frist (ich denke, dass das in § 19 GmbHG steht).

Gibt es irgendwie ein Ereignis das man festlegen kann, dass das restliche Stammkapital eingezahlt werden muss?

Ich :thx euch jetzt schonmal und wünsche euch einen guten Rutsch

Re: Einzahlung 2. Hälfte des Stammkapitals

Verfasst: 01.01.2021, 18:57
von Notariatsoldie
Wir regen in unseren Gründungsurkunden folgende Regelung an: "Der Rest der Einlagen ist nach formloser Aufforderung durch die Gesellschaft innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu zahlen."