Liquidation UG
Verfasst: 06.11.2020, 14:51
Hallo zusammen,
ich habe zwar schon mehrfach hier den Betreff mit Liquidation einer UG gefunden, nur nicht so wirklich mit dem Vorgang, wie ich es gerade habe.
Falls ich einen solchen Thread doch übersehen habe, dann weißt mich gerne darauf hin.
Folgendes Problem stellt sich mir in den Weg:
- Wir hatten an das RegG mit Gesellschafterbeschluss plus HR Anmeldung nebst UB die allgemeinen Vertretungsregelungen angemeldet (Ist nur ein Liquidator vorhanden, wird die Gesellschaft von diesem alleine vertreten. Sind mehrere ... usw.).
- Dann kam Zwischenverfügung vom RegG, dass diese angemeldete allgemeine Vertretungsregelung nicht im Register eingetragen werden kann. Es muss die Anmeldung insoweit korrigiert und die gesetzliche allgemeine Vertretungsregelung für Liquidatoren angemeldet werden.
- Daraufhin haben wir dasselbe Prozedere erneut eingereicht, aber jetzt mit der Vertretungsregelung: "Im Rahmen der Liquidation gelten die gesetzlichen allgemeinen Vertretungsregelungen für Liquidatoren."
- Und wieder kam Zwischenverfügung vom RegG, dass die gesetzliche Vertretungsregelung im Wortlaut anzumelden und auszuformulieren ist.
Was genau muss ich denn jetzt bei Gericht einreichen und mit welchem genauen Wortlaut ausformulieren?
Ich weiß absolut nicht weiter und bin für jede Hilfe, jeden Rat ... dankbar!!
ich habe zwar schon mehrfach hier den Betreff mit Liquidation einer UG gefunden, nur nicht so wirklich mit dem Vorgang, wie ich es gerade habe.
Falls ich einen solchen Thread doch übersehen habe, dann weißt mich gerne darauf hin.
Folgendes Problem stellt sich mir in den Weg:
- Wir hatten an das RegG mit Gesellschafterbeschluss plus HR Anmeldung nebst UB die allgemeinen Vertretungsregelungen angemeldet (Ist nur ein Liquidator vorhanden, wird die Gesellschaft von diesem alleine vertreten. Sind mehrere ... usw.).
- Dann kam Zwischenverfügung vom RegG, dass diese angemeldete allgemeine Vertretungsregelung nicht im Register eingetragen werden kann. Es muss die Anmeldung insoweit korrigiert und die gesetzliche allgemeine Vertretungsregelung für Liquidatoren angemeldet werden.
- Daraufhin haben wir dasselbe Prozedere erneut eingereicht, aber jetzt mit der Vertretungsregelung: "Im Rahmen der Liquidation gelten die gesetzlichen allgemeinen Vertretungsregelungen für Liquidatoren."
- Und wieder kam Zwischenverfügung vom RegG, dass die gesetzliche Vertretungsregelung im Wortlaut anzumelden und auszuformulieren ist.
Was genau muss ich denn jetzt bei Gericht einreichen und mit welchem genauen Wortlaut ausformulieren?
Ich weiß absolut nicht weiter und bin für jede Hilfe, jeden Rat ... dankbar!!