Liquidation UG

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San@77
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#1

06.11.2020, 14:51

Hallo zusammen,
ich habe zwar schon mehrfach hier den Betreff mit Liquidation einer UG gefunden, nur nicht so wirklich mit dem Vorgang, wie ich es gerade habe.
Falls ich einen solchen Thread doch übersehen habe, dann weißt mich gerne darauf hin.

Folgendes Problem stellt sich mir in den Weg:
- Wir hatten an das RegG mit Gesellschafterbeschluss plus HR Anmeldung nebst UB die allgemeinen Vertretungsregelungen angemeldet (Ist nur ein Liquidator vorhanden, wird die Gesellschaft von diesem alleine vertreten. Sind mehrere ... usw.).
- Dann kam Zwischenverfügung vom RegG, dass diese angemeldete allgemeine Vertretungsregelung nicht im Register eingetragen werden kann. Es muss die Anmeldung insoweit korrigiert und die gesetzliche allgemeine Vertretungsregelung für Liquidatoren angemeldet werden.
- Daraufhin haben wir dasselbe Prozedere erneut eingereicht, aber jetzt mit der Vertretungsregelung: "Im Rahmen der Liquidation gelten die gesetzlichen allgemeinen Vertretungsregelungen für Liquidatoren."
- Und wieder kam Zwischenverfügung vom RegG, dass die gesetzliche Vertretungsregelung im Wortlaut anzumelden und auszuformulieren ist.

Was genau muss ich denn jetzt bei Gericht einreichen und mit welchem genauen Wortlaut ausformulieren? :kopfkratz
Ich weiß absolut nicht weiter und bin für jede Hilfe, jeden Rat ... dankbar!!
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NoFaWi
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#2

09.11.2020, 11:55

Zum Liquidator ist bestellt: .....

Die Vertretungsbefugnis entspricht der gesetzlichen Regelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam.

Der Liquidator xxxx vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger Liquidator ist.
San@77
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#3

11.11.2020, 09:51

@NoFaWi : Hab ganz vielen lieben Dank!!
Ich werde es so entwerfen, meiner Chefin vorlegen und sehen, ob ich es so dann einreichen darf beim HR. VG 👍
KornkekZ
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#4

21.12.2020, 14:29

Hallo,

ich würde zu diesem Thema gerne noch einmal zurückkommen, da ich das gefühlt schon 5 Jahre nicht mehr gemacht habe. Wir haben hier eine Anmeldung sowie Beschluss der Liquidation zum 31.12.2020.

1.) Kann ich diese Anmeldung jetzt schon einreichen oder reiche ich diese erst im neuen Jahr ein?
2.) Kann die Anzeige beim Bundesanzeiger bereits jetzt beauftragt werden?
3.) Bekommt das Finanzamt von uns eine beglaubigte Fotokopie der Anmeldung?

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten. :)
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