Befreiung § 181 BGB in KG UND GmbH zwingend?

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Schnulli
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#1

21.09.2020, 12:06

Ich hoffe dieses Mal auf euer Schwarmwissen. Meine Fragen scheinen hier immer zu speziell zu sein :lolaway

Der ehemalige Liquidator einer KG, die zwischenzeitlich im HR gelöscht ist, hat festgestellt, dass noch Vermögensgegenstände in Form von Grundbesitzen vorhanden sind. Diese Grundbesitze sollen nunmehr von der KG an den ehemaligen Liquidator veräußert werden. Hierzu soll Wiedereintragung der KG im HR usw. erfolgen.

Die eigentliche Frage ist nun, da der Liquidator seinerzeit nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit gewesen ist und dieses jetzt mit eingetragen werden soll, ob für das eigentliche Rechtsgeschäft, also die Veräußerung der Grundbesitze, auch die Befreiung in der Komplementär-GmbH zwingend erforderlich ist. Hierfür müsste die Satzung durch Gesellschafterbeschluss geändert und beurkundet werden, was das Ganze zusätzlich kompliziert macht, da die ehemaligen Gesellschafter untereinander zerstritten sind.

Hatte das schon mal jemand oder zumindest so ähnlich?
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