Kostentragung Beschwerde und Rechtsbeschwerde

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Jenine_98
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#1

11.09.2020, 11:22

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage, es handelt sich um Gesellschaftsrecht, womit ich mich noch überhaupt nicht auskenne. Ich erläutere mal kurz den groben Ablauf des Verfahrens:

- Anmeldung bei Registergericht Eintragung einer gUG (haftungsbeschränkt)
- Zwischenverfügung des Registergerichts: kostenpflichtige Zurückweisung der Anmeldung, wg. nicht erkennbarer Gemeinnützigkeit in der Firma
- Beschwerde gegen die Zwischenverfügung
- Beschwerdeverfahren vor dem OLG
- Zurückweisung der Beschwerde
- Rechtsbeschwerde bei BGH
- Beschluss durch BGH: Rechtsbeschwerde zulässig, Zwischenverfügung u. Beschluss des OLG werden aufgehoben - Sache geht an Registergericht zurück

Die gUG wurde dann eingetragen und meine Chefin hat einen Kfa für das Beschwerde- und Rechtbeschwerdeverfahren. Nun teilt das Registergericht mit, dass es keine Festsetzung gibt, da einen Kostenfestsetzung nur in unternehmensrechtlichen Verfahren nach § 375 FamFG, in welchem mehrere Personen im Streitsinne beteiligt sind, vorgesehen ist.

Es kann doch aber nicht sein, dass unser Mandant nun auf den Kosten des Beschwerde- und Rechtbeschwerdeverfahren sitzen bleibt?!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
köster
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#2

11.09.2020, 16:07

Ich gehe mal davon aus, dass deine Chefin hier als Notarin tätig war, die auch die Registeranmeldung entworfen hat, anschließend die Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen hat und auch die Anmeldung eingereicht hat.

Dann dürfte doch meines Erachtens Vorbemerkung 2.4.1. Abs. 4 Nr. 3 gelten, wonach die Erledigung von Beanstandungen einschließlich des Beschwerdeverfahrens bereits mit der Entwurfsgebühr (KV 24102, 21201) für die Anmeldung abgegolten sind.
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