Vorstand gemäß Satzung

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Ramona A.
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#1

04.06.2020, 08:44

Moin,
ich habe hier einen Verein (Feuerschutz einer Gemeinde) wo nach der Satzung der Löschzugführer und der stellvertr. Löschzugführer des Löschzug XX in Personalunion auch gleichzeitig Vorsitzende des Vereins sind.
Benötige ich dann bei einem Wechsel der Person ein Protokoll der Mitgliederversammlung mit einem formalen Beschluss oder reicht bei der Anmeldung der Bezug auf die Satzung?
IngiSK
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#2

04.06.2020, 17:02

Auch Moin.
Ich kann mich ja täuschen, aber ist es bei einem Verein nicht so, dass Änderungen im Vorstand grundsätzlich in einer Wahl erfolgen und diese Wahl auch nur Gültigkeit hat, wenn eine xx Mehrheit der Vereinsmitglieder an der MV teilgenommen hat? Also ich würde es gar nicht ohne Protokoll versuchen... Wie willst Du denn dem Gericht nachweisen, dass Heini Hinz und Karl Kunz ausgeschieden sind und Max Maus und Kurt Kater neu gewählt worden sind? Vielleicht bin ich heute aber auch nur ein bisschen blöd... Gruß aus der Hansestadt
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#3

04.06.2020, 17:39

Frage vorab: Handelt es sich bei dem Verein um einen "e.V."?
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Ramona A.
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#4

04.06.2020, 22:16

Ja.
Ich bin auch etwas verunsichert, weil ich das eigentlich nur mit einem entsprechenden Protokoll kenne. Der Verein hat aber ein Protokoll vorgelegt, aus dem sich Wahlen nicht ergeben, in der Auffassung, das sei nicht nötig. Bevor ich also ein Fass aufmache........
köster
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#5

05.06.2020, 10:23

Der Löschzugführer und sein Stellvertreter sind doch offensichtlich kraft Amtes geborene Vorsitzende des Vereins. Es ist dabei davon auszugehen, dass der Löschzugführer und sein Stellvertreter nicht von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt werden, sondern vom Leiter der Leiter der Feuerwehr ernannt werden. So wird das zumindest in NRW gehandhabt. Somit kann es auch gar kein Versammlungsprotokoll über die Wahlen geben. Du benötigst als Nachweis für das Vereinsregister stattdessen die jeweiligen Ernennungsschreiben bwz. -urkunden, in denen der Leiter der Feuerwehr die jeweiligen Personen zum Löschzugführer bzw. zum stellv. Löschzugführer ernennt. Diese müsen dann gemeinsam mit der Registeranmeldung eingereicht werden.
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#6

05.06.2020, 11:37

:thx
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#7

08.06.2020, 18:17

:zustimm
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