Änderung Firma gGmbH + Gesellschaftszweck

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Balou_3008
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#1

08.05.2020, 11:43

Hallo,

ich habe hier folgendes Problem... es soll geändert werden, der Firmenname der gGmbH sowie der Gesellschaftszweck um einen Satz ergänzt.

Ich bereite also ein Protokoll für eine außerordentliche Gesellschafterversammlung vor. Soweit so gut.

Dort würde ich ja dann den Gesellschaftsvertrag theoretisch um zwei §§ ändern, bzw. ergänzen. Sprich beispielsweise § 1 Zweck des Unternehmens und § 2 Firma.

Da der Firmenname aber im Gesellschaftsvertrag des Öfteren vorkommt, bin ich mir nicht sicher, ob ich dementsprechend alle §§ in dem Gesellschaftsvertrag aufführen und ändern muss oder ob es reicht wenn ich darauf hinweise, dass der Firmenname in allen §§ entsprechend geändert werden muss.

Ich hoffe ihr konntet mir folgen.
Martin Filzek
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#2

11.05.2020, 15:44

Ist doch nur eine Formulierungsfrage. Vielleicht sollte man erst die beiden "richtigen" Satzungsänderungen zu Name und Zweck aufführen und dann schreiben:

Soweit in sonstigen Satzungsbestimmungen der Firmenname genannt ist, wird redaktionell die alte Firmenbezeichnung durch die neue Firmenbezeichnung ersetzt.

Wenn man danach dann die Satzungsbescheinigung nach § 54 GmbH-Gesetz macht, müsste man für die neue Satzung wohl in sämtlichen §§, wo der Firmenname vorkommt, dies entsprechend ändern.

Wenn man in der HR.-Anmeldung dann stichpunktartig die Änderungen nennen muss, glaube ich, dass es reicht zu sagen, dass Firmenname und Zweck der Gesellschaft sich geändert haben.

Kostenrechtlich macht es bei Satzungsänderungen, die keinen bestimmten Wert haben, dann keinen Unterschied, ob einzelne verschiedene Punkte geändert wuren oder die Satzung insgesamt neu gefasst wurde, so dass wohl überall 1 % des eingetragenen Stammkapitals, Mindestwert 30.000 Euro, den Wert bilden (vgl. §§ 105, 107 GNotKG).

Bin aber kein Gesellschaftsrecht-Experte und andere sollten noch einmal schreiben, ob ich mich geirrt habe oder etwas zweckmäßiger anders zu sehen ist.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Balou_3008
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#3

12.05.2020, 11:07

Danke erst einmal für die Antwort. Ich sehe es vom Sinn her genauso. Ich bin nur auch absolut kein Experte auf dem Gebiet und bin unsicher ob man es so handhaben "darf". Vielleicht äußert sich ja noch jemand.
IngiSK
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#4

12.05.2020, 11:32

Herr Filzek hat das schon ganz richtig für den Gesellschafterbeschluss formuliert. In der Handelsregisteranmeldung würde ich dann nach den anderen beiden Punkten tatsächlich schreiben, dass die übrigen Paragraphen des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich des neuen Namens der Gesellschaft (also hinsichtlich der Firma der Gesellschaft) angepasst worden sind. LG ins Forum
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