Austritt Komplementärin

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Mieke4maria
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#1

05.05.2020, 17:55

Hallo,
es gibt einen Beschluss (erstellt vom Steuerberater):
Die Komplementärin (Susi Beteiligungs-GmbH) ist nicht am Vermögen der Susi GmbH & Co. KG beteiligt. Der Kapitalanteil beträgt 0,00 €. Die Susi Beteiligungs-GmbH tritt aus der Susi GmbH & Co. KG als Gesellschafterin und Komplementärin aus. Der Betrieb der Susi GmbH & Co KG wird durch die einzig verbliebene Gesellschafterin Susi Super in Form eines Einzelunternehmens fortgeführt.
Frage: Muss ich jetzt nur eine Anmeldung bezüglich des vorstehenden Sachverhalts machen und die zu HRA und HRB einreichen? Muss ich bei der Anmeldung auf etwas achten?

Den Fall hatte ich jetzt noch nie. :nachdenk

Hoffe mir kann jemand helfen.
Danke
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

06.05.2020, 13:27

Mieke4maria hat geschrieben:
05.05.2020, 17:55
Hallo,
es gibt einen Beschluss (erstellt vom Steuerberater):
Die Komplementärin (Susi Beteiligungs-GmbH) ist nicht am Vermögen der Susi GmbH & Co. KG beteiligt. Der Kapitalanteil beträgt 0,00 €. Die Susi Beteiligungs-GmbH tritt aus der Susi GmbH & Co. KG als Gesellschafterin und Komplementärin aus. Der Betrieb der Susi GmbH & Co KG wird durch die einzig verbliebene Gesellschafterin Susi Super in Form eines Einzelunternehmens fortgeführt.
Frage: Muss ich jetzt nur eine Anmeldung bezüglich des vorstehenden Sachverhalts machen

würde sagen ja (Umwandlung KG in Einzelfirma?)


und die zu HRA und HRB einreichen?

Doch wohl nur zu HR A, wo die KG eingetragen ist und später auch die Einzelfirma eingetragen wird. Wozu eine Anmeldung zu HR B? Da ändert sch doch nichts, und das ist doch nur das HR. für die ausscheidende Beteiligungs-GmbH, die vielleicht wegen anderer Tätigkeit noch weiter existiert?


Muss ich bei der Anmeldung auf etwas achten?

Kosten wohl ähnlich wie bei Diehn, Notarkostenberechnungen, 6. Aufl. 2020, Rn. 1120 mit gesondertem Wert für Anmelden Austritt sowie Anmeldung Einzelfirma, wahrscheinlich 2 x Mindestwert 30.000 = 60.000 Euro?

Bitte alle Antworten nur als geratene Einschätzung eines Nicht-Experten Gesellschaftsrecht verstehen und anderweitig von Geselslchaftsrecht-Experten oder Leuten, die so was öfter haben, überprüfen lassen.



Den Fall hatte ich jetzt noch nie. :nachdenk

Hoffe mir kann jemand helfen.
Danke
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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