Hallöchen an Alle!
Steh aufn Schlauch, vielleicht ist es auch ganz simpel, aber im Moment weiß ich auch nicht. Also:
Ich habe ne OHG mit zwei Gesellschaftern und die wollen ihre Firma ändern. Sprich von xy OHG in yx OHG. Wie schreib ich das in der HR-Anmeldung. Einfach wir ändern den Namen in.... muss der Gesellschaftsvertrag dafür geändert werden? Hat jemand vielleicht in Muster? Für schnelle Antworten wäre ich dankbar. Montag ist Beurkundung.
Liebe Grüße an Alle!!
Firmenänderung OHG
Die Registeranmeldung, welche von beiden Gesellschaftern unterzeichnet werden muss, kann lauten auf "Zur Eintragung in das Handelsregister wird hiermit angemeldet: Die Firma der Gesellschaft ist geändert und lautet nun: .... OHG". Diese Registeranmeldung ist dann elektronisch zum Gericht einzureichen.
Den Gesellschaftsvertrag können die Beteiligten selbst, privatschriftlich ändern, zur Vorlage bei Gericht ist er nicht erforderlich.
Die Unterschriften unter der Registeranmeldung sind notariell zu beglaubigen. Die Unterschriften unter neuem GEsellschaftsvertrag nicht.
Den Gesellschaftsvertrag können die Beteiligten selbst, privatschriftlich ändern, zur Vorlage bei Gericht ist er nicht erforderlich.
Die Unterschriften unter der Registeranmeldung sind notariell zu beglaubigen. Die Unterschriften unter neuem GEsellschaftsvertrag nicht.
@ almic *zustimmt*
@ 20chica04
Ich glaube da hast du etwas falsch verstanden. Es wird nachwievor eine Handelsregisteranmeldung beim Notar beglaubigt. Nur ans Registergericht muss diese eben nicht mehr in Papierform sondern eben elektronisch. Die Eingabe in XNotar ist seit 1.1. zusätzlich hinzu gekommen und ersetzt keinesfalls eine Handelsregisteranmeldung. Sinn der Eingabe in XNotar ist lediglich, den Rechtspflegern/Richtern die Eintipparbeit abzunehmen, so dass die im Idealfall das alles so übernehmen können.
@ 20chica04
Ich glaube da hast du etwas falsch verstanden. Es wird nachwievor eine Handelsregisteranmeldung beim Notar beglaubigt. Nur ans Registergericht muss diese eben nicht mehr in Papierform sondern eben elektronisch. Die Eingabe in XNotar ist seit 1.1. zusätzlich hinzu gekommen und ersetzt keinesfalls eine Handelsregisteranmeldung. Sinn der Eingabe in XNotar ist lediglich, den Rechtspflegern/Richtern die Eintipparbeit abzunehmen, so dass die im Idealfall das alles so übernehmen können.
- Plumbum
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 610
- Registriert: 12.04.2007, 20:59
- Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin
Super...dankeschön Ihr Lieben...dann wars wohl doch eher einfacher als ich gedacht habe....jaja manchmal denkt man (Frau) immer nur um die Ecke...
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)