Mahlzeit
Ich habe eine Beanstandung in einer VR Sache erhalten-
Das Registergericht sagt, die Anmeldung muss berichtigt werden.
Ich hatte die Neufassung einer Satzung angemeldet, richtig wäre gewesen, die geänderten Paragrafen in der Satzung anzugeben.
Muss nun der Vorstand nochmal herkommen oder kann das der Notar selbst berichtigen?
LG
Berichtigung der Vereinsregisteranmeldung
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Hallo
es kommt darauf an, ob in der ersten Vereinsregisteranmeldung eine Vollmacht für den Notar enthalten ist, dass er die Vereinsregisteranmeldung ändern und ergänzen darf. Wenn die Vollmacht nicht enthalten ist, muss der Vorstand nochmal vorbeikommen.
LG
es kommt darauf an, ob in der ersten Vereinsregisteranmeldung eine Vollmacht für den Notar enthalten ist, dass er die Vereinsregisteranmeldung ändern und ergänzen darf. Wenn die Vollmacht nicht enthalten ist, muss der Vorstand nochmal vorbeikommen.
LG